Für Zuweiser

Zuweisungsangebot
(inkl. Selbstanmeldung)

 

Kurze Wartefristen für die Aufnahme von Neupatientinnen und -patienten und/oder für Abklärungen im Schlaflabor.

  • Ambulante Sprechstunde Schlafmedizin, auch an Randzeiten
    (Erwachsene, Kinder ab Schulalter und Jugendliche)
  • Spezialsprechstunden komplexe Schlafmedizin
  • Abklärung Fahreignung bei Schläfrigkeit
  • Abklärungen im Schlaflabor bzw. Tagestests

Zusatzabklärungen und Behandlungen

  • Aktigraphie
    (Aktivitäts- und Bewegungsmessung)
  • Ambulante respiratorische nächtliche Pulsoxymetrie und Polygraphie
  • Nächtliche Polysomnographie im Schlaflabor
  • Multipler-Schlaflatenz-Test (MSLT); Multipler Wachbleibe-Test (MWT)
  • Einleitung CPAP- und NIV-Therapien, Behandlung/Nachkontrollen, inkl. Therapiegerätekontrollen
  • Anpassung von nächtlichen Beatmungsgeräten und -Masken
  • Einleitung weiterer Therapien (u.a. Zahnschienen (UKPS), Hypoglossus)
  • Schlafbezogene kognitive Verhaltenstherapie (CBT-I)

Anmeldung und Information

Zuweisungen können ganz einfach mittels nachfolgender Direktzuweisung, per E-Mail hofklinik@hin.ch, Fax 041 242 16 17 oder per Post zugestellt werden.

direktZuweisung

erforderlich
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Zuweisender Arzt / Ärztin

erforderlich
erforderlich
erforderlich

Zuweisungsgrund

erforderlich

Kostenübernahme:

Sämtliche Behandlungskosten inkl. Abklärung im Schlaflabor sind über die Grundversicherung gedeckt. Sie werden gemäss ambulantem Tarmed-Tarif abgerechnet.

Kostengutsprachegesuch:

Es ist kein Kostengutsprachegesuch erforderlich. Unsere Klinik ist SGSSC-akkreditiert. Damit sind unsere Leistungen über die Grundversicherung (./. Selbstbehalt/Franchise) gedeckt sind.