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Kurze Wartefristen für Aufnahme Neupatientinnen und -patienten und auch für Abklärungen im Schlaflabor.
Zuweisungen können ganz einfach mittels nachfolgender Direktzuweisung, per Email hofklinik@hin.ch, Fax 041 242 16 17 oder per Post zugestellt werden.
Sämtliche Behandlungskosten inkl. Abklärung im Schlaflabor sind über die Grundversicherung gedeckt. Sie werden gemäss ambulantem Tarmedtarif abgerechnet.
Es ist kein Kostengutsprachegesuch erforderlich, weil unsere Klinik SGSSC-akkreditiert ist und unsere Leistungen über die Grundversicherung gedeckt sind.